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AGB

§1 Definition
1. Die natürliche Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilnehmer genannt.

2. Die Firma BlackSails – Daniel Dachl & Laura Engel GbR, Ortenburger Straße 87, 94474 Vilshofen an der Donau, Deutschland, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Daniel Dachl und Laura Engel, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Veranstalter genannt.

3. Die Person, welche die Leitung der Yacht innehat, wird im weiteren Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen Skipper/Kapitän genannt.

4. Als Gruppenverantwortlicher wird bezeichnet, wer im Namen einer Gruppe ein ganzes Boot bei dem Veranstalter mietet. Regelungen hinsichtlich des Teilnehmers finden auf den Gruppenverantwortlichen entsprechende Anwendung.

§2 Anmeldung zum Segeltörn
1. Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot des Segeltörns sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.blacksails-yachting.com zugänglich.

2. Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern.

3. In dem Angebot des Segeltörns auf seiner Internetseite kann der Veranstalter eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin verlangen. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von dem Segeltörn gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu verantworten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht.

4. Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der nach §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht.

5. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme sind Sonderveranstaltungen oder Gruppenbuchungen (z.B. Familienbuchung der kompletten Yacht.

6. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit dem Segeltörn wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich.

7. Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung mittels elektronischer Post innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst nach Erhalt der Bestätigung vom Veranstalter gilt der Vertragsschluss.

8. Indem sich der Teilnehmer zu einem Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an einem Segeltörn erlaubt und dass er sich schwimmend mindestens 20 Minuten im tiefen Wasser bewegen kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter nach Buchung, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung der in §2 Abs. 6. erwähnten Form. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen.

9. Alle Personen- und Kontaktdaten, die dem Veranstalter vom Teilnehmer zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation des Segeltörns, oder für Marketingzwecke dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis zur Nutzung hinsichtlich etwaiger Marketingzwecke, etwa Versand des Newsletters, kann von dem Teilnehmer jederzeit widerrufen werden.

10. Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an.

11. Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb dieser Frist angenommen werden.

§3 Zahlungsbedingungen
1. Im Falle der Anmeldung zum Segeltörn ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises sofort fällig. Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf das Bankkonto der Daniel Dachl & Laura Engel GbR eingegangen sein.

2. Sollte die Restzahlung nicht pünktlich auf das Bankkonto eingehen, behält sich die Daniel Dachl & Laura Engel GbR vor, den Teilnehmer von der Reise auszuschließen. Der Reisepreis wird nicht rückerstattet.

3. Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dazu gehören ausschließlich: a) Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen des Segeltörn betrachtet b) Absage des Segeltörns.

4. Ein Austausch der Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard bedeutet keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen.

§4 Rücktritt von der Teilnahme an dem Segeltörn seitens des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an dem Segeltörn zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des Teilnehmers per E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter.

2. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren/ zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.

3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an einem bestimmten (datumsgebunden) Segeltörn, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen (wie Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge ist abhängig von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns des Segeltörns: Bei einer Stornierung/Rücktritt bis zu 90 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10 % des Preises berechnet. Bei einer kurzfristigeren Stornierung/Rücktritt gelten pro Person die nachfolgenden Gebührensätze:

– 89. – 60. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises.

– 59. – 45. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.

– 44. – 29. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises.

– 28. – 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.

– Bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises.

– Gutscheine & flexible Tickets können nicht storniert werden.

4. Sollte ein Teilnehmer von dem Segeltörn zurücktreten, jedoch eine andere Person, welche die Bedingungen der Teilnahme erfüllt, benennt und ihr seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überträgt, ist der Veranstalter berechtigt, von der Rückerstattungssumme an den Teilnehmer lediglich eine durch die Umstände begründete Bearbeitungsgebühr abzuziehen.

5. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf den Segeltörn empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§5 Fehlen des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.

§6 Umbuchung des Segeltörns
1. Eine Umbuchung bis zu 4 Wochen vor dem Törnstart ist kostenlos.

2. Eine Umbuchung innerhalb 4 Wochen vor Beginn des gewählten Termins, ist grundsätzlich nicht möglich. Auf Anfrage kann eine gesonderte Absprache zwischen Teilnehmer und Veranstalter vereinbart werden.

3. Eine weitere Umbuchung des bereits umgebuchten Törns ist nicht möglich. Die Reise muss durch den Teilnehmer komplett storniert und bei Bedarf neu gebucht werden.

§7 Absage des Segeltörns
1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation des Segeltörns, behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage des Segeltörns bis zu 3 Monaten vor dessen Beginn, vor. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurück.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Absage des Segeltörns vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird, die für die Durchführung des Segeltörns erforderlich ist. Stichtag ist eine Woche vor Törnbeginn. Hier wird der Teilnehmer vom Veranstalter über die Absage des Segeltörns informiert.

3. weiter behält sich der Veranstalter jederzeit das Recht zur Absage des Segeltörns, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt, pandemische Einschränkungen, u.ä.), vor.

4. Für den Fall, dass ein Segeltörn wegen einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes abgesagt werden muss, erhält der Teilnehmer entgegen den Ausführungen in Punkt 1 einen Gutschein in voller Höhe des Törnpreises und kann diesen für die Buchung eines beliebigen anderen Törns verwenden. Eine Rückzahlung des Törnpreises erfolgt nicht.

5. Über eine Absage des Segeltörns wird der Teilnehmer ausschließlich mittels E-Mail informiert.

6. Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

§8 Rechte und Pflichten des Teilnehmers
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehener Staaten, mitzuführen.

2. Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.

3. Der Konsum jeglicher illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.

4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Kapitän dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer.

5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.

6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Skipper, oder dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen, die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

§9 Verlauf des Segeltörns
1. Der Veranstalter stellt eine Yacht mit einem Skipper zur Verfügung. Dabei behält er sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, einen anderssprachigen Skipper einzusetzen.

2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.

3. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der Yacht richtig funktionieren werden. Eine Hochseeyacht besteht aus sehr vielen verschiedenen Teilen, die bei extremen Bedingungen durch das Schaukeln und die Feuchtigkeit arbeiten. Deshalb sind Auftreten und Beseitigung von Havarien ein integraler Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte technische Probleme werden beseitigt. Im Fall, dass ein benötigter Mechaniker nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen, umfasst die aktive Teilnahme des Teilnehmers auch Hilfe bei der Beseitigung der Panne, wenn dies seine Möglichkeiten nicht überschreitet.

4. Die Notwendigkeit der Durchführung von Reparaturen während des Segeltörns kann zu außerplanmäßigen Aufenthalten in den Häfen führen. Rechtlich belanglos sind dabei solche Aufenthalte, welche nicht 24 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 1 Woche, 48 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 2 Wochen und 72 Stunden bei Reisen von einer Dauer länger als 2 Wochen, überschreiten.

5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen durch den Skipper vor. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ausgangs- und Endhafen der Reise kurzfristig und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu ändern.

6. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder den ganzen Segeltörn.

7. Sollte es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, nicht möglich sein, den Segeltörn auf der im Angebot angegebenen Yacht zu beginnen oder fortzuführen, hat der Veranstalter das Recht, die Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard auszutauschen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.

8. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während des Segeltörns zerstörte, gestohlene oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers.

9. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer.

10. Im Fall von Schäden, die auf und an der Yacht entstanden sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Teilnehmer verursacht wurden, werden die Schäden von der Versicherung getragen. Die Yacht ist landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert.

11. Die Versicherung der Yacht umfasst nicht die Schäden, die ein Teilnehmer während des Segeltörns davontragen kann. Der Teilnehmer erklärt im Besitz einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass viele private Haftpflichtversicherer bezüglich der Aktivität Segeln als sog. gefahrgeneigte Sportart in ihren Versicherungsbedingungen einen Haftungsausschluss aufgeführt haben. Ein möglicher Versicherungsschutz kann durch eine sog. Kojenversicherung erlangt werden. Der Veranstalter garantiert, dass die Schiffe über eine landesübliche Versicherung verfügen und der Skipper über eine Skipperhaftpflichtversicherung verfügt.

12. Falls die Yacht sich verspätet, erstattet der Veranstalter keinen Wert für einen verpassten Rückflug. Deshalb sind Zeitreserven bei der Buchung des Rückflugs und Rücktrittsversicherung für den Flug (z.B. Hansemerkur) dringend zu empfehlen

§10 Gruppenbuchungen
1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe ein komplettes Schiff für sich bucht und weitere externe Buchungen auf dieses Schiff damit ausschließt. In diesem Fall übernimmt der „Gruppenverantwortliche“ den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang.

2. Der Gruppenverantwortliche haftet allein für die vertraglichen Pflichten der Personen, die er bei der Anmeldung angibt, gegenüber dem Veranstalter.

3. Alle Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Gruppenbuchungen entsprechende Anwendung.

4. Wird auf Wunsch des Gruppenverantwortlichen ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Gruppenverantwortlichen und der jeweiligen Anmeldebestätigung. Auch bei individuell vereinbarten Reiseverlauf gilt, dass der Veranstalter auf Grund der Wetterverhältnisse berechtigt ist, den Reiseverlauf während der Reise in dem Rahmen zu ändern, welcher für eine sichere Durchführung der Segelreise erforderlich ist. Dieses Erfordernis liegt ausschließlich in der Entscheidung des Skippers, bzw. bei der Geschäftsführung des Veranstalters.

§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmenstandort des Veranstalters.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.

Stand: 26.02.2024

Laura